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Australien Beraterin
Site Admin

Anmeldungsdatum: 28.03.2004
Beiträge: 1383
Wohnort: Brisbane

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Immer wieder stellt man Fragen an uns wie: Kann ich mit dem Working Holiday Visum einen Sprachkurs besuchen? Könnt Ihr uns ein Praktika, einen Au Pair Job oder eine Gastfamilie vermitteln? Kann ich ein Student Visa nach dem WH Visa beantragen? Helft Ihr mir einen passenden Studiengang oder eine Ausbildung zu finden? Ich bin Österreicher/Schweizer gibt es Visa Alternativen....
Alles Fragen, die wir mit JA beantworten können und Euch gerne und zwar GRATIS helfen.
Das deutsch-neuseeländische „Working Holiday Scheme" erlaubt deutschen Staatsbürgern, die zwischen 18 und 30 Jahre (einschließlich) alt und zur Zeit der Visabeantragung in Deutschland wohnhaft sind, die Einreise nach Neuseeland, um einen bis zu zwölf monatigen Urlaub in Neuseeland zu verbringen. Mit diesem Visum kann man während des Aufenthalts auch arbeiten, aber der vorrangige Zweck der Reise muss ein Urlaub sein, und die Beschäftigung muss ein zweitrangiger Grund des Aufenthalts sein. Deutsche Staatsbürger können sich um eines der Visa bewerben.
www.neuseeland-neuseeland.com
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Zuletzt bearbeitet von Australien Beraterin am Do Jan 15, 2009 6:49 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Patrizia
Gast

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| Zur Zeit in Australien unterwegs, habe ich nun Lust auf Neuseeland bekommen. Kennt ihr da eine Cambridge Sprachschule?
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gesine

Anmeldungsdatum: 17.04.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin/Greifswald

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Hallo,
ich will im Oktober nach Neuseeland und kümmere mich gerade um mein Visum. Ich habe den Online-Antrag so gut wie ausgefüllt. Leider habe ich an einer Stelle ein Problem.
Soll ich auf die fettgedruckte Frage "No" antworten?
In the five years prior to this application, have you spent (lived in and/or visited) a combined total of 3 months in any country or countries NOT considered to be low risk for TB.
--> selected option No
If you are a passport holder of a country NOT considered low risk for TB you may be required to submit an x-ray certificate when you submit this application.
If you can prove that you have not lived in or visited that country you may be eligible for exemption. Do you wish to be considered for an exemption on this basis?
--> Yes or No???
Ich hoffe mir kann jemand hier helfen!
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